Hausordnung Ev. Kirchengemeinde Ober - Unterbrüden

für die Gebäude Kreuzkirche / Gemeindehaus / Pfarrhaus

Unsere Gebäude dienen der evangelischen Kirchengemeinde Ober-/Unterbrüden mit all seinen Räumen als Begegnungsstätte für das Leben in der Gemeinde.

  • Wir wollen unser Haus freundlich und einladend erhalten.
    Dazu gehört: Räume aufräumen und besenrein verlassen, wo nötig die Papierkörbe leeren, lüften, Fenster und Türen schließen, Licht abschalten, wo möglich, Licht und Heizung sparen.
  • In der Heizperiode insbesondere vor Beginn und während der Veranstaltung Verbindungstüren schließen. Abends nach einer Veranstaltung zur Winterzeit die Rollläden runterlassen.
  • Jeder Leiter bzw. Ansprechpartner hat für seine Räume einen Schlüssel und ist für diesen Schlüssel verantwortlich. Dieser führt nach Ende der Veranstaltung den obligatorischen Kontrollgang durch.
  • Im ganzen Haus herrscht Rauchverbot. Hinsichtlich des Ausschanks alkoholischer Getränke sind die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz zu beachten.
  • Für die Garderobe übernimmt die evangelische Kirchengemeinde keine Haftung.
  • Wir wollen ringsum eine gute Nachbarschaft erhalten. Darum ist es uns wichtig, dass die gesetzlichen Bestimmungen des Lärmschutzes  beachtet werden. Schließen Sie rechtzeitig die Fenster  und sorgen Sie aus Rücksichtnahme dafür, dass es vor dem Haus zur vorgerückten Stunde ruhig wird.
  • Für alle von unserer Kirchengemeinde angebotenen Veranstaltungen einschließlich unserer Chöre, Gemeinschaften, Gruppen und Kreise steht das Haus zur freien Verfügung. Zusätzlich zu den üblichen Belegungszeiten benötigte Zeiten und Räume müssen rechtzeitig im Pfarramt angemeldet werden. Auch im Jugendbereich ist bei besonderen Vorhaben vorherige Absprache nötig.
  • Das Gemeindehaus ist in den Sommerferien geschlossen. Ausnahme: die Tage bis einschl. erstes Ferienwochenende und die letzte Ferienwoche. Auch in den Weihnachtsferien ist das Gemeindehaus geschlossen. Ausnahmeregelungen müssen rechtzeitig beim KGR-Vorsitzenden beantragt und von diesem genehmigt werden.
  • Räume des Gemeindehauses können für folgende Veranstaltungen überlassen werden:
    Für Familienfeste und besondere Veranstaltungen von Mitgliedern unserer Kirchengemeinde, sowie für kulturelle oder andere der evangelischen Kirchengemeinde wichtigen Veranstaltungen. Voranmeldungen im Pfarramt. Bei Terminüberschneidungen hat das Gemeindeleben Vorrang.
  • Es dürfen keine kommerziellen, parteipolitischen oder den Zielen der evangelischen Kirche entgegenwirkende Veranstaltungen stattfinden. In Zweifelsfällen entscheidet der KGR.
  • Bei Privatveranstaltungen muss der Müll mitgenommen werden! Bitte benutzen Sie die zur Mülltrennung vorgesehenen Behälter!
  • Für entstandenen Schaden haftet der Veranstalter bzw. Mieter.
  • Es muss ein Verantwortlicher benannt und in die Benutzung des Hauses eingeführt werden.

       Jeder möge das Haus so behandeln als wäre es sein eigenes.

Ev. Kirchengemeinde Ober/-Unterbrüden im März  2008

- Der Kirchengemeinderat - 

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